Sonne, Strand und Meer

Sonne, Strand & Meer

 Feriendomizile 2025: Mit Timesharing in den Süden

Timesharing, der sogenannte Kauf eines Feriendomizils, stößt bei vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern auf immer größeres Interesse.

Auf dem europäischen Timesharing-Markt ist in diesem Jahr wieder Monaco als BEST OF-Reiseziel ausgezeichnet worden.

Mit seinen Luxusangeboten und den reichhaltigen kulturellen Angeboten ist Monaco aus diesem Grund das beliebteste Reiseziel für viele Touristen. Dicht gefolgt von Torino in Italien, die mit ihren  Kulturgeschichte und Architektur bei vielen Touristen punkten können. Nicht umsonst ist Torino der Gewinner der European Capital of smart Tourism 2025.

In Spanien wurde der Badeort Benidorm, das an der in der Provinz Valencia liegt, die Auszeichnung des Green Pioneer of Smart Tourism 2025 zuteil. Benidorm ist bekannt für seine wunderschönen Strände und seine touristische Infrastruktur.

Auf spezialisierten Plattformen für Timeshare-Resorts erhält man detaillierte Listen und Bewertungen von Resorts, die für Timesharing besonders gut geeignet sind.

Worauf Sie bei Vertragsabschluss achten sollten:

Die Verbraucher-EU-Richtlinien sind in der Richtlinie 2008/122/EG des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegt. Diese Richtlinie soll sicherstellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf von Timesharing-Rechten und ähnlichen Verträgen ordnungsgemäß geschützt werden. Ein wesentlicher Punkt hierbei ist u.a. das Widerrufsrecht, was besagt, dass Verbraucher den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen ihren Vertrag widerrufen können, was ihnen die Möglichkeit gibt, ihre Entscheidung zu überdenken.

Hinter so manch beliebten Auslandsimmobilien verbergen sich jedoch für Timesharing-Interessenten teils dubiose Vertragsabschlüsse.

Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen, damit Sie für Ihr wiederkehrendes Ferienwohnrecht nicht unbewusst zu tief in die Tasche greifen müssen.

Bevor Sie einen Timesharing-Vertrag abschließen, sollten Sie sich über seine Rechte gut informieren.

Daher raten wir Ihnen:

Lassen sie sich nicht leichtsinnig im Urlaub z.B. über ein Gewinnspiel zu voreiligen Verkaufsabschlüssen drängen, und leisten sie auf gar keinen Fall eine Vorauszahlung. Nehmen Sie sich bei einem verlockenden Angebot viel Zeit und schauen sich den Vertrag auf die Einhaltung der EU-Schutzvorschriften genau an.

Fachkundige Auskunft gibt Ihnen u.a. der Bundesverband für Teilzeit-Wohnrechte (DBTW) in München. Besonders wichtig: Vergessen sie nicht, selbst undurchsichtige Verträge können nur schriftlich widerrufen werden. Dies gilt auch für die Kanaren.

Nur so können Sie sich vor Missbrauch und Betrug bei Timesharing-Wohnrechten schützen. Übrigens ist der Verkauf über das Internet nicht erlaubt.