Echtzeitüberweisung wird Pflicht



Jetzt ist’s offiziell: Echtzeitüberweisungen sind Pflicht – und dürfen nichts extra kosten
Ab Oktober 2025 gilt die neue EU-Verordnung für Echtzeitüberweisungen in allen Mitgliedsstaaten: Überweisungen in Euro müssen künftig innerhalb von zehn Sekunden auf dem Empfängerkonto ankommen – rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr.
Was ändert sich?
Nach der Übergangsfrist, die im Januar begann, startet jetzt die zweite Stufe der „Instant Payments Regulation“ (IPR). Ab sofort müssen Banken und Sparkassen nicht nur Echtzeitüberweisungen empfangen, sondern auch senden können – ohne zusätzliche Gebühren.
Der entscheidende Punkt:
Die Kosten für Echtzeitüberweisungen dürfen nicht höher sein als für normale SEPA-Überweisungen im gleichen Kontomodell.
Wer also bisher gebührenfreie Standardüberweisungen hatte, darf künftig auch Echtzeitüberweisungen kostenlos tätigen.
Warum das wichtig ist
Damit wird der Zahlungsverkehr in Europa moderner, schneller und sicherer. Gleichzeitig soll der neue IBAN-Name-Check Betrug verhindern: Stimmt der Empfängername nicht zur IBAN, warnt das System automatisch.
Ein Meilenstein für Verbraucher und Unternehmen
Ob spontane Miete, dringende Geschäftsüberweisung oder Geschenk auf den letzten Drücker – mit der neuen Regelung fließt das Geld in Sekunden, nicht in Tagen. Europa zieht damit mit Ländern wie Großbritannien und den USA gleich, wo „Instant Payments“ längst Standard sind.
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