Neues EU–Gesetz zu Fluggastrechten

Neues EU-Gesetz zu Fluggastrechten

Neues EU-Gesetz zu Fluggast-rechten

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Mehr Klarheit bei Annullierung, Verspätung & Entschädigung

Reisen mit dem Flugzeug gehört längst zum Alltag in Europa – doch wenn es zu Verspätungen, Annullierungen oder gar einer Nichtbeförderung kommt, beginnt für viele Passagiere ein mühsamer Kampf um ihre Rechte.

Um diesen Zustand zu verbessern, haben sich die EU-Verkehrsminister im Juni 2025 auf eine umfassende Reform der Fluggastrechte geeinigt. Der neue Gesetzesentwurf, der die bisherige EU–Verordnung 261/2004 ablöst, bringt mehr Transparenz, moderne Regelungen und ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen Passagierinteressen und den betrieblichen Realitäten der Airlines.

Kernziel der Reform ist es, Flugreisenden in der EU mehr Verlässlichkeit und faire Entschädigungsbedingungen zu garantieren – gleichzeitig aber auch den Airlines sinnvolle Reaktionsspielräume einzuräumen. Eine der auffälligsten Neuerungen betrifft die Verspätungsgrenzen für Entschädigungen: Während bisher ab drei Stunden Wartezeit bereits ein Anspruch bestand, wird künftig erst ab vier Stunden Verspätung bei Flügen bis 3.500 Kilometern (Entschädigung: 300 €) und ab sechs Stunden bei Langstreckenflügen über 3.500 Kilometer (500 €) ein Ausgleich fällig. Diese Änderung soll Airlines die Möglichkeit geben, bei Störungen flexibel zu reagieren – etwa durch Umbuchungen oder Ersatzflüge – bevor sofort eine pauschale Zahlung fällig wird.

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Mehr Klarheit bei Annullierung, Verspätung & Entschädigung

Reisen mit dem Flugzeug gehört längst zum Alltag in Europa – doch wenn es zu Verspätungen, Annullierungen oder gar einer Nichtbeförderung kommt, beginnt für viele Passagiere ein mühsamer Kampf um ihre Rechte.

Um diesen Zustand zu verbessern, haben sich die EU-Verkehrsminister im Juni 2025 auf eine umfassende Reform der Fluggastrechte geeinigt. Der neue Gesetzesentwurf, der die bisherige EU–Verordnung 261/2004 ablöst, bringt mehr Transparenz, moderne Regelungen und ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen Passagierinteressen und den betrieblichen Realitäten der Airlines.

Kernziel der Reform ist es, Flugreisenden in der EU mehr Verlässlichkeit und faire Entschädigungsbedingungen zu garantieren – gleichzeitig aber auch den Airlines sinnvolle Reaktionsspielräume einzuräumen. Eine der auffälligsten Neuerungen betrifft die Verspätungsgrenzen für Entschädigungen: Während bisher ab drei Stunden Wartezeit bereits ein Anspruch bestand, wird künftig erst ab vier Stunden Verspätung bei Flügen bis 3.500 Kilometern (Entschädigung: 300 €) und ab sechs Stunden bei Langstreckenflügen über 3.500 Kilometer (500 €) ein Ausgleich fällig. Diese Änderung soll Airlines die Möglichkeit geben, bei Störungen flexibel zu reagieren – etwa durch Umbuchungen oder Ersatzflüge – bevor sofort eine pauschale Zahlung fällig wird.

Gleichzeitig werden die Betreuungsleistungen deutlich gestärkt: Ab einer Wartezeit von drei Stunden haben Passagiere künftig Anspruch auf Mahlzeiten, Erfrischungen, zwei kostenlose Kommunikationsmöglichkeiten sowie – bei Bedarf – eine Hotelunterkunft inklusive Transfer. Kommt die Fluggesellschaft dem nicht nach, dürfen sich Reisende selbst vorsorgen und ihre Ausgaben bis zu 400 % des ursprünglichen Ticketpreises zurückfordern.

Bei einer Annullierung von weniger als 14 Tagen vor Abflug bleibt der bewährte Anspruch auf Entschädigung bestehen – abhängig von der Flugstrecke zwischen 250 und 600 €. Neu ist: Die Airlines sind künftig verpflichtet, vorab vorausgefüllte Entschädigungsformulare bereitzustellen, damit Betroffene schneller und unkomplizierter ihre Ansprüche geltend machen können.

Auch Umbuchungen und Rückerstattungen sollen transparenter und kundenfreundlicher geregelt werden. So muss die Airline eine Umbuchung – notfalls auch auf andere Fluggesellschaften oder alternative Verkehrsmittel – aktiv anbieten oder den Ticketpreis auf Wunsch unverzüglich zurückerstatten. Wird der Hinflug nicht angetreten (z. B. aus privaten Gründen), darf dies künftig nicht mehr automatisch zum Verlust des Rückflugs führen – ein häufig kritisiertes „No-Show“-Vorgehen, das nun entschärft wird.

Ein besonderer Fokus der Reform liegt auf der Informationspflicht und den Fristen: Passagiere müssen künftig bei der Buchung klar und verständlich über ihre Rechte aufgeklärt werden. Gleichzeitig werden konkrete Zeiträume für die Durchsetzung gesetzt: Reisende haben sechs Monate Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen, während die Airlines innerhalb von 14 Tagen reagieren müssen.

Fazit: Ein moderner Neustart für EU-Fluggastrechte

Mit dieser Reform schafft die EU ein neues Gleichgewicht im Luftverkehr: Die Verbraucherrechte werden gestärkt, der Rechtsrahmen klarer und effizienter, gleichzeitig erhalten die Airlines mehr Flexibilität im operativen Tagesgeschäft. Für Reisende bedeutet das: weniger Frust, mehr Transparenz – und im Ernstfall eine strukturierte und nachvollziehbare Entschädigung. Die Neuregelung soll Ende 2025 oder Anfang 2026 in Kraft treten – und markiert damit einen echten Wendepunkt im europäischen Reiserecht.

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