Neuer EU-Gesetzesentwurf
Neuer EU-Gesetzesentwurf
Der Widerrufsbutton im Online-Handel kommt
Ein Klick für mehr Verbraucherschutz
Die EU macht den Online-Widerruf so einfach wie nie zuvor. Mit der Richtlinie (EU) 2023/2673 wird der digitale Widerrufsbutton verpflichtend – sichtbar, leicht zugänglich und verbindlich. Ab 19. Juni 2026 können Verbraucherinnen und Verbraucher Verträge europaweit per Mausklick widerrufen.
Deutschland geht voran:
Das Bundesministerium der Justiz hat am 9. Juli 2025 den Referentenentwurf vorgestellt, der die europäischen Vorgaben ins nationale Recht gießt.
Was ändert sich für Verbraucher?
- Widerruf per Button: Schluss mit umständlichen Formularen, Briefen oder Mails.
- Klare Fristen: Maximal 12 Monate + 14 Tage, bei Lebensversicherungen 24 Monate + 30 Tage.
- Digitale Unterlagen: Vertragsinformationen werden künftig elektronisch bereitgestellt.
Das neue Widerrufsrecht stärkt Verbraucherrechte und schafft zugleich Transparenz.
Welche Pflichten haben Händler?
Für Unternehmen bedeutet der Widerrufsbutton im Online-Shop:
- Die Schaltfläche muss sichtbar im Checkout oder Kundenbereich eingebaut werden.
- Der Button trägt eindeutig die Aufschrift „Vertrag widerrufen“.
- Vertragsunterlagen dürfen digital übermittelt werden.
- Finanzdienstleister müssen zusätzlich umfassend informieren und Kontaktmöglichkeiten anbieten.
Das Ziel: mehr Vertrauen im E-Commerce durch einfache und transparente Prozesse.
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Deutschland geht voran:
Das Bundesministerium der Justiz hat am 9. Juli 2025 den Referentenentwurf vorgestellt, der die europäischen Vorgaben ins nationale Recht gießt.
Was ändert sich für Verbraucher?
- Widerruf per Button: Schluss mit umständlichen Formularen, Briefen oder Mails.
- Klare Fristen: Maximal 12 Monate + 14 Tage, bei Lebensversicherungen 24 Monate + 30 Tage.
- Digitale Unterlagen: Vertragsinformationen werden künftig elektronisch bereitgestellt.
Das neue Widerrufsrecht stärkt Verbraucherrechte und schafft zugleich Transparenz.
Welche Pflichten haben Händler?
Für Unternehmen bedeutet der Widerrufsbutton im Online-Shop:
- Die Schaltfläche muss sichtbar im Checkout oder Kundenbereich eingebaut werden.
- Der Button trägt eindeutig die Aufschrift „Vertrag widerrufen“.
- Vertragsunterlagen dürfen digital übermittelt werden.
- Finanzdienstleister müssen zusätzlich umfassend informieren und Kontaktmöglichkeiten anbieten.
Das Ziel: mehr Vertrauen im E-Commerce durch einfache und transparente Prozesse.
Zeitplan auf einen Blick
Meilenstein
Veröffentlichung EU-Richtlinie
Umsetzung in nationales Recht
Start der Pflicht z um Widerrufsbutton
Referentenentwurf Deutschland
Ende Stellungnahmefrist
Datum
18. Dezember 2023
bis Dezember 2025
spätestens 19. Juni 2026
9. Juli 2025
1. August 2025
Meilsteine und Daten
Veröffentlichung EU-Richtlinie
– 18. Dezember 2023
Umsetzung in nationales Recht
– bis Dezember 2025
Start der Pflicht z um Widerrufsbutton
– spätestens 19. Juni 2026
Referentenentwurf Deutschland
– 9. Juli 2025
Ende Stellungnahmefrist
– 1. August 2025
Fazit: Zukunft des Online-Widerrufs
Der digitale Widerrufsbutton markiert einen Wendepunkt im europäischen Verbraucherschutz. Verträge online widerrufen wird so einfach wie das Abschließen selbst. Für Unternehmen heißt das: rechtzeitig handeln, Prozesse anpassen und Kundenkommunikation optimieren.
Denn ab 2026 gilt: Am „Bottom“ der Seite genügt ein Klick – und der Vertrag ist Geschichte.
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