Neuer EU-Gesetzesentwurf

Neuer EU-Gesetzesentwurf

Der Widerrufsbutton im Online-Handel kommt

Ein Klick für mehr Verbraucherschutz

Die EU macht den Online-Widerruf so einfach wie nie zuvor. Mit der Richtlinie (EU) 2023/2673 wird der digitale Widerrufsbutton verpflichtend – sichtbar, leicht zugänglich und verbindlich. Ab 19. Juni 2026 können Verbraucherinnen und Verbraucher Verträge europaweit per Mausklick widerrufen.

Deutschland geht voran:

Das Bundesministerium der Justiz hat am 9. Juli 2025 den Referentenentwurf vorgestellt, der die europäischen Vorgaben ins nationale Recht gießt.

Was ändert sich für Verbraucher?
  • Widerruf per Button: Schluss mit umständlichen Formularen, Briefen oder Mails.
  • Klare Fristen: Maximal 12 Monate + 14 Tage, bei Lebensversicherungen 24 Monate + 30 Tage.
  • Digitale Unterlagen: Vertragsinformationen werden künftig elektronisch bereitgestellt.

Das neue Widerrufsrecht stärkt Verbraucherrechte und schafft zugleich Transparenz.

Welche Pflichten haben Händler?

Für Unternehmen bedeutet der Widerrufsbutton im Online-Shop:

  • Die Schaltfläche muss sichtbar im Checkout oder Kundenbereich eingebaut werden.
  • Der Button trägt eindeutig die Aufschrift „Vertrag widerrufen“.
  • Vertragsunterlagen dürfen digital übermittelt werden.
  • Finanzdienstleister müssen zusätzlich umfassend informieren und Kontaktmöglichkeiten anbieten.

Das Ziel: mehr Vertrauen im E-Commerce durch einfache und transparente Prozesse.

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Der Widerrufsbutton im Online-Handel kommt

Ein Klick für mehr Verbraucherschutz

Die EU macht den Online-Widerruf so einfach wie nie zuvor. Mit der Richtlinie (EU) 2023/2673 wird der digitale Widerrufsbutton verpflichtend – sichtbar, leicht zugänglich und verbindlich. Ab 19. Juni 2026 können Verbraucherinnen und Verbraucher Verträge europaweit per Mausklick widerrufen.

Deutschland geht voran:

Das Bundesministerium der Justiz hat am 9. Juli 2025 den Referentenentwurf vorgestellt, der die europäischen Vorgaben ins nationale Recht gießt.

Was ändert sich für Verbraucher?
  • Widerruf per Button: Schluss mit umständlichen Formularen, Briefen oder Mails.
  • Klare Fristen: Maximal 12 Monate + 14 Tage, bei Lebensversicherungen 24 Monate + 30 Tage.
  • Digitale Unterlagen: Vertragsinformationen werden künftig elektronisch bereitgestellt.

Das neue Widerrufsrecht stärkt Verbraucherrechte und schafft zugleich Transparenz.

Welche Pflichten haben Händler?

Für Unternehmen bedeutet der Widerrufsbutton im Online-Shop:

  • Die Schaltfläche muss sichtbar im Checkout oder Kundenbereich eingebaut werden.
  • Der Button trägt eindeutig die Aufschrift „Vertrag widerrufen“.
  • Vertragsunterlagen dürfen digital übermittelt werden.
  • Finanzdienstleister müssen zusätzlich umfassend informieren und Kontaktmöglichkeiten anbieten.

Das Ziel: mehr Vertrauen im E-Commerce durch einfache und transparente Prozesse.

Zeitplan auf einen Blick
Meilenstein

Veröffentlichung EU-Richtlinie

Umsetzung in nationales Recht

Start der Pflicht z um Widerrufsbutton

Referentenentwurf Deutschland

Ende Stellungnahmefrist

Datum

18. Dezember 2023

bis Dezember 2025

spätestens 19. Juni 2026

9. Juli 2025

1. August 2025

Meilsteine und Daten

Veröffentlichung EU-Richtlinie
– 18. Dezember 2023

Umsetzung in nationales Recht
– bis Dezember 2025

Start der Pflicht z um Widerrufsbutton
– spätestens 19. Juni 2026

Referentenentwurf Deutschland
– 9. Juli 2025

Ende Stellungnahmefrist
– 1. August 2025

Fazit: Zukunft des Online-Widerrufs

Der digitale Widerrufsbutton markiert einen Wendepunkt im europäischen Verbraucherschutz. Verträge online widerrufen wird so einfach wie das Abschließen selbst. Für Unternehmen heißt das: rechtzeitig handeln, Prozesse anpassen und Kundenkommunikation optimieren.

Denn ab 2026 gilt: Am „Bottom“ der Seite genügt ein Klick – und der Vertrag ist Geschichte.

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