EU-Reform im Handgepäck in Sicht

EU-Reform im Handgepäck in Sicht

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Flüssigkeitsgrenze soll gelockert werden

Brüssel denkt um – und das im wahrsten Sinne des Wortes flüssig. Ein neuer Gesetzesentwurf der EU-Kommission könnte das seit fast zwei Jahrzehnten geltende Limit von 100 ml pro Flüssigkeitsbehälter im Handgepäck bald neu definieren. Die Grundlage: modernste Sicherheitstechnik, die Flughäfen europaweit rüstet. Doch was bedeutet das konkret für Reisende – und wann tritt die Regelung überhaupt in Kraft?

Hintergrund: Warum 100?
Die 100-ml-Grenze wurde 2006 als direkte Reaktion auf einen verhinderten Anschlagsversuch in Großbritannien eingeführt. Seitdem dürfen Passagiere nur Flüssigkeiten in kleinen Behältern mitführen, die gemeinsam einen transparenten 1-Liter-Beutel nicht überschreiten. Eine Maßnahme, die sich schnell als globaler Sicherheitsstandard etablierte – aber zugleich als beliebter Stressfaktor beim Packen gilt.
Was ist neu? Der Gesetzesentwurf der Kommission
Am 25. Juli 2025 gab die Europäische Kommission bekannt, dass ein neuer EU-Gesetzesentwurf in Arbeit sei, um die 100-ml-Regel technologieabhängig zu lockern. Sobald bestimmte Flughäfen mit neuartigen CT-Scannern („EDS CB C3“) ausgestattet und ECAC-zertifiziert sind, könnte das Mitführen von Flüssigkeiten über 100 ml legal werden – ohne separate Beutel, ohne Auspacken, ohne Ausnahmegenehmigung.
Technik als Schlüssel: CT-Scanner der neuen Generation
Die sogenannte „C3-Technologie“ scannt das Handgepäck dreidimensional und ermöglicht exakte Flüssigkeitsanalysen im Koffer – ganz ohne manuelle Kontrolle. Einige Airports wie Mailand, Rom, Helsinki oder Amsterdam hatten diese Systeme bereits testweise eingesetzt. 2024 jedoch wurde deren Nutzung vorübergehend zurückgefahren, da EU-weite Prüfstandards noch ausstanden. Mit dem neuen Gesetzesrahmen sollen diese Standards jetzt einheitlich umgesetzt werden – so die Verkehrskommissarin Adina Vălean. Ein entsprechendes Gutachten der ECAC liegt seit Juni 2025 vor und hat die Türen für Zulassungen geöffnet.
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Flüssigkeitsgrenze soll gelockert werden

Brüssel denkt um – und das im wahrsten Sinne des Wortes flüssig. Ein neuer Gesetzesentwurf der EU-Kommission könnte das seit fast zwei Jahrzehnten geltende Limit von 100 ml pro Flüssigkeitsbehälter im Handgepäck bald neu definieren. Die Grundlage: modernste Sicherheitstechnik, die Flughäfen europaweit rüstet. Doch was bedeutet das konkret für Reisende – und wann tritt die Regelung überhaupt in Kraft?

Hintergrund: Warum 100?
Die 100-ml-Grenze wurde 2006 als direkte Reaktion auf einen verhinderten Anschlagsversuch in Großbritannien eingeführt. Seitdem dürfen Passagiere nur Flüssigkeiten in kleinen Behältern mitführen, die gemeinsam einen transparenten 1-Liter-Beutel nicht überschreiten. Eine Maßnahme, die sich schnell als globaler Sicherheitsstandard etablierte – aber zugleich als beliebter Stressfaktor beim Packen gilt.
Was ist neu? Der Gesetzesentwurf der Kommission
Am 25. Juli 2025 gab die Europäische Kommission bekannt, dass ein neuer EU-Gesetzesentwurf in Arbeit sei, um die 100-ml-Regel technologieabhängig zu lockern. Sobald bestimmte Flughäfen mit neuartigen CT-Scannern („EDS CB C3“) ausgestattet und ECAC-zertifiziert sind, könnte das Mitführen von Flüssigkeiten über 100 ml legal werden – ohne separate Beutel, ohne Auspacken, ohne Ausnahmegenehmigung.
Technik als Schlüssel: CT-Scanner der neuen Generation
Die sogenannte „C3-Technologie“ scannt das Handgepäck dreidimensional und ermöglicht exakte Flüssigkeitsanalysen im Koffer – ganz ohne manuelle Kontrolle. Einige Airports wie Mailand, Rom, Helsinki oder Amsterdam hatten diese Systeme bereits testweise eingesetzt. 2024 jedoch wurde deren Nutzung vorübergehend zurückgefahren, da EU-weite Prüfstandards noch ausstanden. Mit dem neuen Gesetzesrahmen sollen diese Standards jetzt einheitlich umgesetzt werden – so die Verkehrskommissarin Adina Vălean. Ein entsprechendes Gutachten der ECAC liegt seit Juni 2025 vor und hat die Türen für Zulassungen geöffnet.
Was heißt das für Reisende?
Situation
  • Kein zertifizierter CT-Scanner
  • ECAC-zertifizierte Scanner vorhanden
  • Übergangsphase (2025–2026)
Gültige Regel
  • 100-ml-Regel bleibt gültig
  • Lockerung möglich (national geregelt)/li>
  • Unterschiede zwischen Flughäfen wahrscheinlich
Wichtig: Die bestehende Ausnahme für Medikamente, Spezialnahrung oder Babymilch bleibt unangetastet. Reisende sollten sich weiterhin vor Abflug beim jeweiligen Flughafen über aktuelle Scannerstandards informieren.
Wann tritt die Änderung in Kraft?
Ein konkreter EU-weiter Starttermin steht noch aus – die Verordnung wird derzeit vorbereitet, technische Zulassungen erfolgen sukzessive. Erste Umsetzungen könnten im Herbst 2025 oder Frühjahr 2026 erfolgen, vor allem in Ländern mit Vorabinvestitionen in Sicherheitstechnik (z. B. Deutschland, Italien, Schweden, Niederlande, Irland).
Fazit
Die geplante EU-Reform ist ein Schritt in Richtung Komfort und Innovation, der die Balance zwischen Sicherheit und Reisefreude neu justiert. Mit Einführung moderner CT-Technologie in den Sicherheitszonen rückt das Ende der Plastikbeutel-Routine näher – zumindest an ausgewählten Flughäfen. Für Millionen Reisende dürfte das ein kleines, aber symbolträchtiges Reiseerlebnis revolutionieren.
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